Zeitarbeit mit Runtime:
Ein Arbeitgeber, viele Perspektiven
In der Zeitarbeit (auch Arbeitnehmerüberlassung) schaffen wir Ihnen als Arbeitgeber viele Perspektiven: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet Ihnen die nötige Sicherheit, unsere vielen Kundenunternehmen bringen die gewünschte Abwechslung. Mit uns lernen Sie verschiedene Unternehmen und Branchen kennen – eine tolle Möglichkeit um sich selbst und Ihre beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und neue Jobchancen zu erhalten.
Warum wir der richtige Partner für Sie sind? Als etablierter Personaldienstleister sind wir seit mehr als 30 Jahren für Sie tätig und bereits mehrfach ausgezeichnet (Top Personaldienstleister, Best Recruiter). Ob Berufs-, Wieder- oder Quereinsteiger: Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres gut ausgebauten Kundennetzwerks finden wir genau den Job, der zu Ihnen und Ihren aktuellen Bedürfnissen passt.
Ihre Vorteile in der Zeitarbeit
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unbefristete Verträge
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faire Gehälter nach Tarifvertrag
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Weihnachts- und Urlaubsgeld
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tarifliche Zuschläge und Prämien
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Vielzahl an Perspektiven
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flexible Arbeitszeitmodelle
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sicherer Arbeitgeber
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Qualifizierung und Weiterentwicklung
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abwechslungsreiche Einsätze
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persönlicher Ansprechpartner
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist keine Festanstellung? Unsinn! Auch in der Zeitarbeit haben Sie ein festes Anstellungsverhältnis – nämlich bei uns. Ihre Tätigkeit üben Sie aber bei einem unserer Kundenunternehmen aus. Als Ihr Arbeitgeber übernehmen wir selbstverständlich auch alle Rechte und Pflichten (wie z. B. pünktliche Gehaltszahlungen, geregelter Urlaubsanspruch, Weiterbildungen, etc.). Diese sind in Ihrem tariflich festgelegten Arbeitsvertrag geregelt. Laut Fachjargon liegt Zeitarbeit vor, wenn Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Aber keine Sorge: Für uns sind Sie nicht Zeitarbeitnehmer, sondern Kollege und Team-Mitglied.
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassungen bedeutet für uns zuallererst, dass Sie fest bei Runtime angestellt sind. Doch wie funktioniert Zeitarbeit genau? In der Zeitarbeit ist häufig vom Dreiecksverhältnis zwischen Personaldienstleister (das sind wir bei Runtime), Kundenunternehmen und Zeitarbeitnehmer die Rede. Sobald Sie bei einem Personaldienstleister wie Runtime angestellt sind, sind Sie Zeitarbeitnehmer. Wir bei Runtime sind Ihr Arbeitgeber und übernehmen als dieser selbstverständlich auch alle Rechte und Pflichten wie zum Beispiel Gehaltszahlungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsregelungen. Ihre Arbeit verrichten Sie jedoch nicht direkt bei Runtime vor Ort, sondern bei einem unserer Kunden und unterstützen diesen. Diese zeitlich begrenzten Projekte bieten Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen, Branchen und Tätigkeiten kennenzulernen und perspektivisch auch von Ihrem Einsatzunternehmen übernommen zu werden. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt Ihre Projektarbeit im Einsatzbetrieb.
Zeitarbeit:
iGZ, Tarifvertrag und rechtliche Grundlagen
Der Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsuntermen e.V. hat sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, Zeitarbeitnehmer in allen Belangen, und damit auch finanziell, gleichzustellen, und als einen wichtigen Schritt hierfür den iGZ-Tarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ausgehandelt. Seit 2004 ist Runtime Mitglied im Verband, da uns diese Gleichstellung für unsere Mitarbeiter besonders wichtig ist. Für Sie als Runtime-Mitarbeiter gilt also bezüglich Ihres Lohns der iGZ-Tarifvertrag oder das Prinzip Equal Pay.
IGZ-TARIFVERTRAG
Der iGZ-Tarifvertrag regelt alles rund um Ihre Konditionen oder Urlaubstage. Dazu zählen auch Branchenzuschläge oder Sonderkonditionen. So profitieren Sie von transparenten und fairen Konditionsstrukturen. Mit dem iGZ-Tarifvertrag wurde zudem die Tarifautonomie innerhalb der Personaldienstleistungsbranche unter Beweis gestellt. Er dokumentiert das hohe Interesse der Zeitarbeitsunternehmen an einer fairen Ausgestaltung der Zeitarbeitsvertragsverhältnisse. Runtime unterstützt Branchenzuschläge ausdrücklich, da sie die Arbeit in der Zeitarbeit deutlich attraktiver machen. Zudem wird dadurch ein weiterer, wesentlicher Schritt zur Aufwertung und gleichrangigen Gewichtung dieser Form der Beschäftigungsverhältnisse geleistet.
Im iGZ-Tarifvertrag gestalten sich die Branchenzuschläge in fünf Stufen, wobei die Einsatzzeit die Höhe des branchenspezifischen Zuschlags bestimmt. Ein Beispiel anhand der Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie:
• sechs Wochen 15%
• drei Monate 20%
• fünf Monate 30%
• sieben Monate 45%
• neun Monate 50%
Grundsätzlich darf ein Zeitarbeitnehmer niemals weniger verdienen, als dies der Entgelttarifvertrag Zeitarbeit vorsieht. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten führen dazu, dass die Einsatzzeiten für Zuschläge neu beginnen. Bei Unterbrechungen unter drei Monaten nimmt der Zeitarbeiter seinen aktuellen Branchenzuschlagsstatus aus der Zeit vor der Unterbrechung wieder auf. Wichtig zu wissen: Für die Anwendung des Branchenzuschlags ist es egal, ob ein Kunde tarifgebunden ist oder nicht. Es kommt darauf an, welcher Tarif-Branche der Kundenbetrieb zuzuordnen ist. Hier finden Sie den aktuellen Tarifvertrag des iGZ.
EQUAL PAY
Equal Pay bedeutet, dass für gleiche Arbeit gleiches Geld (Equal Pay) gezahlt wird. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt eine solche Gleichbehandlung vor. Tarifverträge können aber von diesem Grundsatz abweichende Regelungen treffen. Ob das Prinzip Equal Pay oder der Tarifvertrag der iGZ für Sie greift, hängt von dem Kunden ab, für den Sie im Einsatz sind. Bei Equal Pay kann das auch bedeuten, dass Sie entsprechend eines anderen Tarifvertrages vergütet werden – aber nur, wenn Sie nicht weniger verdienen als es der iGZ-Tarifvertrag vorsieht.
Zeitarbeit:
Kurz und knapp erklärt
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Als Zeitarbeitnehmer werden Sie bei Runtime angestellt. Ihre Arbeitsleistung erbringen Sie beim Kundenbetrieb vor Ort. Als Arbeitgeber bezahlt Runtime Ihren Lohn. Nach Einsatzende bleiben Sie fest bei Runtime angestellt und Ihr Ansprechpartner in der Niederlassung kümmert sich um Ihr nächstes Projekt.
Warum lohnt sich Zeitarbeit?
Gerade für Menschen, die länger nicht Teil der Berufswelt waren, schafft Zeitarbeit Perspektiven. Vielleicht wollen Sie aber auch einfach die Freiheit genießen, bei einem festen Arbeitgeber immer wieder neue Fachbereiche, Unternehmen oder Tätigkeiten kennenzulernen. Gründe für Zeitarbeit gibt es viele. Kommen Sie am besten einfach in unserer Niederlassung vorbei – unser erfahrenes Team vor Ort hilft Ihnen dabei, Ihren Traumjob in der Zeitarbeit zu finden.
Wer zahlt mein Gehalt?
Als Ihr Arbeitgeber zahlt Runtime Ihr Gehalt – pünktlich. Gegebenenfalls sind auch Abschlagszahlungen möglich – sprechen Sie uns dazu einfach an.
Wer ist mein Arbeitgeber?
Wenn Sie sich für uns entscheiden, ist Runtime Ihr Arbeitgeber.
Wie oft wechselt mein Einsatzort?
Die Dauer Ihres Einsatzes hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Seit Inkrafttreten der AÜG-Reform im April 2017 gilt jedoch eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Unter bestimmten Umständen ist eine Abweichung zu dieser Obergrenze jedoch möglich. Wenden Sie sich mit Fragen dazu gerne an Ihren Ansprechpartner in der Niederlassung. Ein Ende Ihres Einsatzes bedeutet aber nicht, dass damit Ihr Berufsverhältnis mit Runtime endet.
Wie viel Geld verdiene ich in der Zeitarbeit?
Als Zeitarbeitnehmern müssen Sie grundsätzlich genauso bezahlt werden, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenunternehmen. Diese Regelung wird „Equal Pay“ genannt. Findet ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit Anwendung, wird jedoch gemäß dieses Tarifvertrags gezahlt („Tariföffnungsklausel“). Gemeinsam mit der DGB-Tarifgemeinsachft hat der iGZ einen Tarifvertrag ausgehandelt. Dieser findet bei Runtime Anwendung. Seit dem 01. April 2019 liegt der niedrigste Tariflohn in der Zeitarbeitsbranche bei 9,79€ (West) und 9,49€ (Ost). Ab 01. April 2021 gelten sowohl in Ost als auch in West die gleichen Entgelte. Nähere Informationen zu den Tarifvereinbarungen und Branchenzuschlägen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner in der Niederlassung.